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Aktuelles und Mitteilungen des Bundesschießmeisters
- Schießstandüberprüfungen
Nach § 15 (1) 7. Waffengesetz (WaffG) der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften als anerkannter Schießsportverband verpflichtet, Schießstandüberprüfungen bei unseren Mitgliedsbruderschaften, Gesellschaften, Gilden und Vereinen durchzuführen. Zum Einstieg wurden in den Diözesanverbänden je 2 Schießanlagen überprüft. Dazu wurde eine Checkliste erstellt, die auch auf der Internetseite des Bundes hinterlegt ist. Diese Liste ist auch gleichzeitig als Anhaltspunkt gedacht für Hinweise, wobei vor einer möglichen Überprüfung durch die zuständige Behörde (Kreispolizei- oder Verwaltungsamt) geachtet werden sollte.
Die Überprüfungen durch den BHDS werden nach Beendigung der Bundesmeisterschaften ab Oktober 2010 weiter fortgesetzt. Die Diözesanschießmeister, werden in Abstimmung mit den Diözesanvorständen zu unangelmeldeten Schießstandüberprüfungen bei den einzelnen Bruderschaften, Gilden und Gesellschaften erscheinen. Es werden alle Schießstandbetreiber gebeten, den Bund bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflicht aktiv zu unterstützen. Die Checkliste sollte auch zur Selbstkontrolle genutzt werden. Alle Schießstandunterlagen sollten jederzeit zur Einsicht bereitstehen.
- Übersicht der Lagen bei der Bundesmeisterschaft 2010 [weiter...]
- Wichtige Mitteilung zur Sportordnung
Die Umsetzung und Veröffentlichung der Sportordnung ist sicher nicht so gelaufen, wie wir uns alle das gewünscht haben.
Bedauerlicherweise hat es bei der Umformatierung der Sportordnung, Auflage12, Stand 10.10.2009 der "Fehlerteufel" kräftig zugeschlagen. Einige Textbereiche, die nicht der Änderung unterlagen, waren nach der Konvertierung aus der Ursprünglichen Fassung gelöscht. Ich habe mit Datum 10. Mai 2010 diese Texte mit Einverständnis des Bundesverwaltungsamtes wieder in die Sportordnung eingefügt, damit die verabschiedete Fassung der Sportordnung wiederhergestellt ist. Wiedereingefügt wurden folgende Pkt.:
- 10.5.4.: Bekleidung Ordonanzgewehr
- 17.1.8.: Anerkennung von Schießleiter-Qualifikationen
- 18.5.: Bescheinigung der Sachkunde
Geändert wurde folgender Pkt., da er nicht Gesetzeskonform war:
- 1.3.1.: offene Klasse (entsprechend den gesetzlichen Altersvorgaben des WaffG)
Die Berichtigung ist in der jetzt zum Nachlesen und Download veröffentlichten Fassung erfolgt.
Walter Finke. Bundesschießmeister
- Informationen rund um den Vogelhochstand
- Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG), Stand: 01.01.2010, von der Seite des Bundesverwaltungsamtes [weiter...]
- Waffentransport und Aufbewahrung zum/beim Bundeskönigsschießen [weiter...]
(Information und Muster Begleitschreiben)
- Das Bundesverwaltungsamt hat die überarbeitete Bundessportordnung genehmigt. Ab dem 1. Januar 2010 gilt die Bundessportordnung Auflage 12 Stand 10.10.2009
- Information zum Waffengesetz
Die Neuregelung des § 27 (3) WaffG hat mit Bezug auf das Schießen durch Kinder und Jugendliche für Unsicherheit bei der Auslegung der „besonderen Obhut“ gesorgt. Die besondere Obhut ist erforderlich beim Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beim Schießen mit sonstigen Waffen bis zum Kaliber 5,6 mm und Einzellader Langwaffen mit glattem Lauf mit Kaliber 12 oder kleiner.
Auch wenn die besondere Obhut nach Vollendung es 16. Lebensjahres nicht mehr gefordert wird, ist das Schießen mit anderen als den oben beschriebenen sonstigen Waffen (großkalibrige Lang- und/oder Kurzwaffen) erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt.
- Pistolenwettbewerbe
Zur Information für unsere Pistolenschützen wird die Disziplin GK-Standartpistole – bei der Bundesmeisterschaft 2010 und bis auf Widerruf für die folgenden Jahre – wie folgt durchgeführt [weiter...]
- Bundesfest - Bundeskönigsschießen
Seit Jahren wird das Bundeskönigschießen in der vom Präsidium des BHDS beschlossenen Anschlagart „angestrichen“ durchgeführt. Beim Wettkampf ist immer wieder festzustellen, dass nicht alle Teilnehmer ausreichend mit dieser Anschlagart vertraut sind. Die Bewerber werden gebeten, die Beschreibung dieser Anschlagart in Artikel 6.1.5 der Bundessportordnung nachzulesen und sich von den Schießmeistern ihrer Bruderschaften entsprechend einweisen zu lassen. Die Schießstandaufsichten beim Bundeskönigsschießen sind gehalten, auf die korrekte Ausführung des Anschlags zu achten, um Sicherheit und Gleichbehandlung aller Bewerber zu gewährleisten.
- Bundesmeisterschaften
Bei der Verarbeitung der Teilnehmermeldungen zur Bundesmeisterschaft habe ich zwei unerfreuliche Sachverhalte festgestellt.
1. „Findige Köpfe“ haben, vielleicht aus Bequemlichkeit, vielleicht aber auch, um nicht in der Mitgliederverwaltung erfasste Schützen zu melden, BASTIAN-Nummern mit fiktiven Ziffernkombinationen „erfunden“.Alle Schützen, die mit nicht verifizierten BASTIAN-Nummern gemeldet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen worden.
2. Daten und Tabellen wurden durch unberechtigte Eingriffe in das von mir entwickelte Meisterschaftsprogramm manipuliert. Die dafür Verantwortlichen in welchen Bereichen auch immer haben dabei leider übersehen, dass die für sie vermeintlichen Verbesserungen bei der Weitergabe der Daten für andere Anwender langwierige Fehlersuche und Ärger über unnötige Mehrarbeit verursachen.
Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwickling des Programms sind immer willkommen. Sie sollten aber allen Anwendern zugute kommen. Unberechtigte Eingriffe Einzelner sind unzulässig, führen zu Unzulänglichkeiten und nicht zu den gewünschten Verbesserungen.
- Mitgliedsausweise
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass zur Teilnahme an Schießwettbewerben des BHDS – wie auch in anderen Sportverbänden gefordert – der Mitgliedsausweis des BHDS als Zugehörigkeits.- und Versicherungsnachweis vorzulegen ist.Noch einmal zur Erinnerung; die Administratoren der Bruderschaften können diese Ausweise aus der BASTIAN-Mitgliederverwaltung generieren und ausdrucken.
- Anschriften der Schießanlagen zur Bundesmeisterschaft
- St. Sebastianus Gymnich, Brüggener Str., 50374 Erftstadt-Gymnich
- St. Kunibertus Gymnich, Schützenstr., 50374 Erftstadt-Gymnich
- Landesleistungsstützpunkt Frechen, Burgstr. (Herbertskaul), 50226 Frechen
- Landesleistungsstützpunkt Krefeld, Girmesgath (Turnhalle), 47803 Krefeld
- St. Hubertus Plaidt, Am Schützenplatz 2, 56637 Plaidt
- Der seit einiger Zeit aus BASTIAN abrufbare Mitgliedsausweis wird beim Traditionsschießen und Schießsport im BHDS als Nachweis der für die Mitgliedsbruderschaft - und damit auch für den Ausweisinhaber - bestehenden Haftpflichtversicherung anerkannt. Andere Versicherungsnachweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.
- Die Anerkennung und die Bruderschaft (Artikel aus dem Schützenbruder) [weiter...]
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